Es vergeht derzeit kein Tag, an dem die Medien nicht über Dieselabgase und ihre schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit berichten.  Dabei wird viel über die Luftschadstoffemissionen und die Belastungen in den Städten geredet. Über die Gesundheitsgefährdung durch Dieselmotorenemissionen am Arbeitsplatz, ist jedoch wenig zu hören.

Doch gerade während der frostigen Wintertage, wenn Tore und Fenster oft zu bleiben, kann an geschlossenen und wenig durchlüfteten Arbeitsstätten, wie in Werkstätten und Werkshallen mit laufenden Dieselmotoren, die Konzentration an schädlichen Gasen und Partikeln erheblich ansteigen. Eine angemessene und gut funktionierende Abgasabsauganlage ist in dieser Zeit für den Schutz der Beschäftigten besonders wichtig.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für den Schutz seiner Mitarbeiter vor Dieselmotoremissionen zu sorgen. Dafür sind die sog. Technischen Regeln für Gefahrstoffe maßgebend und insbesondere die TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“. In diesen vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellten und angepassten Regeln werden unter anderem Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufgeführt. Dazu zählen die direkte Erfassung der Abgase am Auspuff und die anschließende Ausleitung ins Freie. Die aktuell gültige Version der TRGS 554 ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter diesem Link einzusehen. Ebenfalls von Bedeutung sind die TRGS 900, in denen Arbeitsplatzgrenzwerte für unterschiedliche Stoffe festgeschrieben sind.