Am 18. März 2019 wurde die Neufassung der TRGS 554 vom 25.02.2019 veröffentlicht.

Die TRGS 554 ist maßgebend, wenn die Luft an Arbeitsplätzen Dieselmotorabgase enthalten kann. In einem der nächsten Beiträge werden wir auf die Änderungen, die insbesondere Feuerwehren betreffen, genauer eingehen.

Die vollständig überarbeitete Fassung der TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ finden Sie hier.