Eine der wichtigsten Aufgaben des Ausschusses für Gefahrstoffe, der dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht, ist die Erarbeitung und die ständige Aktualisierung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Diese müssen von den Unternehmen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz berücksichtigt werden.

Erst kürzlich wurde die TRGS 900, in der Grenzwerte für die Konzentration von Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz festgeschrieben sind, geändert. Dabei wurden Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid in die Liste der Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert aufgenommen. Mit ausschlaggebend für diese Entscheidung waren sicherlich auch die Ergebnisse einer vorangegangenen Studie. Bei Arbeitsplatzmessungen in Werkstätten, Stationen von Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie in Verkehrsbetrieben wurde gerade bei Dieselmotoren neueren Typs im Vergleich zu älteren Motoren festgestellt, dass zwar die partikulären Dieselmotoremissionen abnahmen, die Stickstoffmonoxid-Werte nahmen jedoch zu. Der Grund liegt in der effizienteren Kraftstoffverbrennung, die gleichzeitig Luftstickstoff in einem höheren Ausmaß zu Stickoxiden verbrennt. Der Ausschuss für Gefahrstoffe empfiehlt daher als wirkungsvollste Schutzmaßnahme die dauerhafte Absaugung der Schadstoffe unmittelbar am Auspuff. (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)