Abgase absaugen – Gesundheit schützen

Gefährlicher Ruß – Krebsgefahr durch Dieselemissionen

Verbrennungsmotoren von dieselgetriebenen Schienen- und Feuerwehrfahrzeugen, PKWs, LKWs oder Baufahrzeugen produzieren beim Betrieb große Mengen von giftigen Emissionen (DME). Auch die Abgase von Benzinmotoren enthalten ein Gemisch schädlicher Substanzen. Werden Fahrzeuge in geschlossenen Hallen oder Depots bei laufenden Motoren gewartet, gelangen diese Stoffe in den Arbeitsbereich und verunreinigen die Atemluft. Abhängig vom Motorentyp und von der Kraftstoffart werden Kohlenmonoxide, Stickstoffoxide, Benzol, Kohlenwasserstoffe und Rußpartikel freigesetzt.

Giftige Schadstoffkonzentration in geschlossenen Räumen

займы на карту срочно без отказа
Die Schadstoffkonzentration in geschlossenen Räumen erreicht schnell toxische Level. Reizungen von Augen und Atemwegen oder Kreislaufbeschwerden sind die Folge. Die Gesundheit der betroffenen Mitarbeiter kann langfristig massiv geschädigt werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Dieselabgase als potentiell krebserzeugend ein. Ein weiteres gravierendes Problem ist die Belastung durch Feinstaubpartikel. Das Einatmen der ultrakleinen Partikel kann erbgutschädigend sein und damit Krebs und andere Erkrankungen auslösen.

Gesundheitsschädlich. Augenreizend. Atemwegsreizend.

Entzündbar (Gas, Flüssigkeit oder Feststoff).

Kann Krebs erzeugen. Kann das Erbgut schädigen.

Führt zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tode.

Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Mitarbeitern

Damit es also Mitarbeitern in Wartungsdepots und Werkstätten nicht buchstäblich „schwarz vor Augen wird“, gelten für den Betrieb von Verbrennungs- und Dieselmotoren in geschlossenen Räumen zahlreiche Verordnungen, Gesetze und berufsgenossenschaftliche Regeln (Quelle: Branchenvereinbarung Abgasabsaugung):

  • Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)
  • Abgase von Dieselmotoren (TRGS 554)
  • Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)
  • Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (TRGS 402)
  • Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
  • Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
  • Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen (BGR 121)
  • Fahrzeuginstandhaltung (BGR 157)

Tipp: Laden Sie sich die wichtigsten Vorschriften in unserem Download-Center als PDF herunter.

Sicherer Schutz durch Absaugung direkt an der „Quelle“

Gehen Sie kein Risiko ein: Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter durch die Installation einer Absauganlage. Unsere wirtschaftlichen Absaugsysteme bieten den einzig effektiven Schutz vor den giftigen Abgasen: durch die direkte Erfassung der Schadstoffe am Auspuff, die punktgenaue Absaugung und die zuverlässige Ableitung. Mit einer Abgasabsauganlage von Blaschke Umwelttechnik bleibt die Hallenluft sauber und schadstofffrei. Und Ihr Unternehmen erfüllt alle geltenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit.

Ein gesundes Klima am Arbeitsplatz steigert die Produktivität

Saubere Luft am Arbeitsplatz ist nicht nur eine berufsgenossenschaftliche oder gesetzliche Forderung zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Ein gesundes Arbeitsklima beeinflusst maßgeblich auch Wohlbefinden und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter: die beste Voraussetzung für eine gute Arbeitsleistung.

Unser Plus für eine saubere Umwelt

Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften leiten unsere Systeme die abgesaugten Abgase nach draußen ab. Optional statten wir Ihre Absaug-Einheiten jedoch auch mit effektiven Luftfiltern aus. Dann bleibt nicht nur die Luft am Arbeitsplatz rein, sondern Sie  und Ihr Unternehmen leisten auch einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.